Ein Erfahrungsbericht über die Vorbereitung auf die Prüfung zum Sportfischereischein NRW

2.3 Praktischer Teil II – Praktische Gerätekunde

Weiteres Zubehör

Bei meiner Vorbereitung auf den dritten Teil der Fischerprüfung ergab sich mir der Eindruck, dass es aus didaktischen Gründen vorteilhaft sein könnte, das Pferd von hinten aufzuzäumen und zunächst mit dem aus meiner Sicht leichteren, da weniger komplexen Teil (Punkt 10-16), zu beginnen, um sich dann im zweiten Schritt dem Rutenbau, also der eigentlichen Herausforderung (Punkt 1-9) des dritten Teils der Fischerprüfung, zu stellen.

Lernstrategische Überlegungen und ihre Begründung I

Vom Einfachen zum Komplexen ist eine Herangehensweise, die Überforderung vorbeugt, Motivation fördert und somit maximalen Lernerfolg verspricht. Wobei natürlich Jedem auch klar sein muss, dass zum Bestehen der Fischerprüfung sowohl das Zusammenbauen der Ruten (A1-A10) aus den Einzelkomponenten (1-9) als auch das Zusammenstellen des benötigten Zubehörs (10-16) zur Einhaltung der geforderten Waidgerechtigkeit und somit zum Bestehen der Prüfung auswendig zu lernen ist.

Lernstrategisches II: Tabellen – mein Short-Cut

Der Vorteil der Verwendung von Tabellen liegt auf der Hand. Tabellen sind strukturgebend, weisen eine hohe Informationsdichte auf, ordnen die Informationen systematisch und ermöglichen somit einen schnellen Zugang und vor allem geben sie einen Gesamtüberblick über den zu lernenden Inhalt. Tabellen sind absolut hilfreich und erleichtern das Lernen ungemein, wobei sich grundsätzlich zwei Lesarten einer Tabelle unterscheiden lassen. Analog zu diesen beiden Lesarten lässt sich auch der Lernprozess organisieren.

Schritt 1: (Grundverständnis)

Bei der vertikalen Lesart der Tabelle – also von oben nach unten, gucken wir uns alle Komponenten bei einer der Angeln A1 – A10 an („Wir gehen also Spaltenweise vor„). Erarbeitung der unbekannten Lerninhalte (= Angelmontagen A1 – A10)

Schritt 2: (Verfestigung des Gelernten)

Bei der horizontalen Lesart der Tabelle  – von links nach rechts, gucken wir uns eine Komponente bei allen der Angeln A1-A10 an. („Wir gehen also Zeilenweise vor“). Quervernetzung von Lerninhalten, Festigung des Gelernten und zur flankierenden Erleichterung des Auswendiglernens


Offizielle Dokumente verlässliche Informationsquellen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die offiziellen Infos, die der Anlage 1 zur Fischerprüfungsverordnung (2015) entnommen wurden. In der Mittelspalte finden sich die zu berücksichtigenden Komponenten des Zubehörs (10-15). In der rechten Spalte ist die jeweilige Gewichtung bei der Bewertung angegeben.

(10)Landehilfe0-1
(11)Messen0-2
(12)Betäuben0-2
(13)Töten0-2
(14)Rachensperre0-1
(15)Haken lösen0-1
(16)Reihenfolge0-2

Mit Punkt (16) wird explizit auf die logische Reihenfolge hingewiesen, die beim Zubehör zur Fehlervermeidung unbedingt zu beachten und einzuhalten ist. Wobei die geforderte Reihenfolge sowohl dem logischen als auch dem zeitlichen Ablauf entspricht, die nach dem erfolgreichen Biss zwangsläufig zu erfolgen hat.


Zum prüfungsrelevanten Zubehör gehören:

(1.) Landehilfe/ Hilfsgerät zum sicheren Landen des Fisches (Abhängig vom
      Gewässer: Ufer, Boot, Strand, Brücke, Spundwand, etc.)
(2.) Maßband zum Messen
(3.) Schlagholz zum Betäuben/ „Abschlagen“
(4.) Messer zum Töten (Herzstich, Kiemenschnitt)
(5.) Rachensperre: A5 (Hecht) und A6 (Barsch)
(6.) Hakenlöser, Arterienklemme oder Hakenzange zum Abködern
(Abhängig
      vom Fisch (Größe, Maul, Zähne, etc.) und verwendeten Haken/ Köder)


(1.) Landen/ Landehilfe (0 – 1 Punkt)

Eine schonende Landung des Fisches hat aus naturschutzrechtlicher Sicht oberste Priorität, da zum Zeitpunkt der Landung noch nicht eindeutig feststeht, ob der Fisch verwertet werden darf oder zurückgesetzt werden muss. Ein Waidgerechtes Angeln ist ohne Kescher nur in seltenen Situationen beispielsweise beim Brandungsangeln (A10) realisierbar. Als legitime Landehilfen kommen generell zum Einsatz:

  • das Unterfangnetz/ der Unterfangkescher, ist die Standard-Landehilfe.
  • der Watkescher, der letztendlich eine Sonderform des Unterfangkeschers darstellt und den  Anforderungen des Fliegenfischens angepasst ist.
  • das Gaff/ Landehaken das bei sehr kapitalen Fischen zum Einsatz kommt.

Um in den Situationen der Prüfungsaufgaben (A1-A10) waidgerecht reagieren zu können, sind drei verschiedene Landehilfsmittel zu unterscheiden. Für die Prüfung relevant sind das Unterfangnetz, der Watkescher als spezielle Form des Unterfangnetzes sowie das Gaff. Unterfangnetze wie beispielsweise Spundwandkescher, Raubfischkescher oder eben den schon angesprochenen Watkescher (u.a.) gibt es in unterschiedlichen Variationen und Ausführungen, und können aus den verschiedensten Materialien bestehen. Alle für die Prüfung relevanten Landungshilfen sind den speziellen Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereiches (Flachufer, Steilufer, Bootsreling, Strand etc.) angepasst. Die entscheidende Frage beim Prüfungspunkt (10) Landen/ Landehilf lautet: Mit welchem der drei Geräte lässt sich der in der Aufgabe geforderte Zielfisch sicher und waidgerecht landen, um dem Fisch möglichst wenig Stress und Leid zuzufügen?!

A1-A6: Zum Landen beim Angeln vom Ufer, wie es bei A1-A6 der Fall ist, benötigt man einen Unterfangkescher, die es in den verschiedensten Ausführungen gibt. Den Variationen sind nahezu keine Grenzen gesetzt – das Produktsortiment reicht vom Einsteiger- bis zum Profimodell. Es gibt klappbare und teleskopierbare Modelle, welche aus einfachem Nylonnetz oder zum Schutz der sensiblen Fischschleimhaut auch welche mit gummiertem Netz.

A7-A8: Wie zuvor erwähnt kommt beim Fliegenfischen ein spezieller Unterfangkescher zum Einsatz. Beim Fliegenfischen wird ein Watkescher verwendet, der einen kurzen Griff und eine Schlaufe oder Clip/ Karabiner zum Umhängen hat. Die Vorteile eines Wartkeschers im Vergleich zum normalen Unterfangkescher liegen auf der Hand. Sie sind kompakt, leicht, handlich, schwimmend und aus gewichtsparendem Holz gefertigt. (= spezielle Ausführung eines Unterhandkescher, der an die Anforderungen beim Fliegenfischen angepasst ist).

Grundsätzlich ließe sich eine beim Fliegenfischen gehakte Forelle auch mit einem „normalen“ Unterfangkescher landen, allerdings wären Größe und Materialbeschaffenheit des „normalen Unterfangkeschers“ für die Handhabung beim Stehen im bauchtiefen Wasser nicht unbedingt ideal, weshalb in der Prüfung bei den Aufgaben A7 und A8 unbedingt der Watkescher auszuwählen ist.

A9: Für besonders große Fische wird ein Gaff/ Landehaken verwendet. Das Gaff ist ein Stab mit Haken, welches vor allem beim Bootangeln zum Einsatz kommt. Das Landen mit dem Gaff ist allerdings wenig fischschonend und somit nur in Ausnahmesituationen.

A10: Beim Brandungsangeln ist es dahingegen legitim, den Fisch mit der Hand also ohne Landehilfe zu laden, da aufgrund der tiefen Position am Strand die Verwendung einer Landehilfe keinerlei Vorteile bringen würde.


Das Wesentlich für die Prüfung auf einen Blick

Leitfrage: Wo befindet sich der Standort des Anglers?

A1 – A6Unterfangkescher Posen-, Grund- und Spinnangelei vom Ufer aus
A7 – A8WatkescherFliegenfischen auf Forelle
A9LandehakenBootsangeln auf kapitale Dorsche
A10HandlandungBrandungsangeln vom Strand aus auf Plattfische

(2.) Messen mit dem Metermaß (0 – 2 Punkte)

Das Messen der Größe des Fisches mit Hilfe eines geeigneten Messinstrumentes zur Einhaltung des geforderten Mindestmaßes ist bei nichteindeutiger Größenbestimmtheit des gefangenen Fisches obligatorisch und bei jeder der Prüfungsaufgaben (A1 – A10) anzuführen!

Vor der Entnahme und einer daran eventuell anschließenden Verwertung des Fischs, ist der Fisch auf Maßigkeit zu überprüfen. Die entscheidende Frage, die sich stellt, lautet aus Sicht des Fisches: Kochtopf oder Freiheit während sie aus Sicht des Anglers lautet: Handle ich bei der Entnahme des Fisches rechtskonform oder beghe ich wohlmöglich eine Ordnungswidrigkeit? Falls der Fisch das Mindestmaß erreicht hat, darf er zur weiteren Verwertung entnommen werden. Aus tierschutzrechtlichen Gründen ist die Verwertung an feste Regeln gekoppelt. Ist der Fisch dahingegen untermaßig oder würde für die Fischart eine Schonfrist bestehen, sind überlebensfähige Fische umgehend zurück ins Gewässer zu setzen. Um Schädigungen der sensiblen Fischschleimhaut zu vermeiden, darf das Fisch-Handling zudem nicht mit trockenen Händen erfolgen, da dies zu Beschädigungen der sensiblen Schleimhaut führt, was Verpilzungen begünstigt.


(3.) Betäuben mit Schlagholz/ „Abschlagen“ (0 – 2 Punkte)

Während bei der Kontrolle des Mindestmaßes artenschutzrechtliche Aspekte entscheidend sind, ist für das Betäuben und Töten des Fisches das Tierschutzgesetz maßgebend. Und auch in der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich entsprechende Paragraphen. Das Betäuben und das Töten nimmt im Rahmen der Fischerprüfung aufgrund der zu befolgenden Rechtsvorschriften eine außerordentlich wichtige Rolle ein, die sich auch anhand der Gewichtung der zurreichenden Punkte erkennen lässt.

Im Abschnitt 4  §12 der Tierschutz-Schlachtverordnung Absatz (10) steht unter anderem: „Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben.“

Ziel einer Betäubung ist der Wahrnehmungsverlust, der bei Fischen durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf mit einem geeigneten Werkzeug beispielsweise einem Schlagstock herbeigeführt wird. Ob der durchgeführte Kopfschlag zum betäubenden Wahrnehmungsverlust geführt hat, lässt sich daran erkennen, dass Atemreflex und Augendrehreflex ausbleiben, dass also infolgedessen weder Kiemenbewegungen noch Augendrehbewegungen zu beobachten sind. Letztendlich erfolgt die Betäubung durch eine massive Gehirnerschütterung. Die anschließende Tötung des Fisches hat unmittelbar nach Überprüfung des sicheren Eintritts der Betäubung zu erfolgen.

Für Plattfische, Aale und Krebse besteht diese Betäubungspflicht ausdrücklich nicht.

Für den dritten Teil der Fischerprüfung bedeutet das also, dass bei allen Aufgaben A1 bis A10 das Schlagholz beim Zubehör unbedingt auszuwählen ist. Es ist bei allen Angeln (A1-A10) ohne Ausnahme hinzuzufügen, da durchaus auch bei den Angeln mit Zielfisch Aal oder Plattfisch eine andere Fischart beißen könnte. Unabhängig davon gehört ein Fischtöter zur Grundausrüstung eines jeden Anglers.


(4.) Töten durch Herzstich/ Kiemenschnitt (0 – 2 Punkte)

Betäuben und Töten bilden beim Angeln eine unzertrennliche Handlungseinheit. Eine Tötung ohne Betäubung verstößt genauso gegen bestehendes Recht wie eine Betäubung ohne darauf folgende Tötung. Zudem ist jede Betäubung nur dann legitim, wenn die Verwertbarkeit des Fisches – Schonzeit und das erforderliche Mindestmaß, zuvor kontrolliert wurden. Wie schon im Punkt Betäubung erwähnt, muss die Tötung des Fisches in der Phase des Wahrnehmungsverlustes erfolgen.

In Deutschland regelt die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) explizit, wie verwertbare Fische zu betäuben und zu töten sind. Die oberste Maxime des Tierschutzgesetzes (TierSchG; §1) – „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, schwebt weiterhin über allem. Für die Tötung der Fische sind beim Angeln grundsätzlich zwei Methoden zulässig und zielführend, wobei es beim Töten von Aalen und Plattfischen zwei Ausnahmen gibt. Dazu später mehr.

Im Allgemein (A1-A3; A5-A9) erfolgt die Tötung des verwertbaren Fisches nach zuvor erfolgter Betäubung durch Herzstich oder Kiemenschnitt. Beim Herzstich, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, wird der Fisch durch einen gezielten Stich mit einem spitzen Messer in das Herz getötet, welches zur groben Orientierung unmittelbar vor dem Ansatz der Brustflossen liegt. Die waidgerechte Tötung des verwertbaren und betäubten Fisches kann aber auch mit dem sogenannten Kiemenschnitt erfolgen. Hierbei wird die Verbindung zwischen Herz und Kiemenbögen mit einem scharfen Messer durchtrennt. Sowohl Herzstich als auch Kiemenschnitt sind gesetzeskonform. Beide Methoden führen aufgrund der arteriellen Verletzungen zum schnellen Ausbluten und infolgedessen zum Tod des Fisches. Der Kiemenschnitt ist von der Handhabung etwas komplexer, vermeidet aber das Zerstechen der im direkten Umfeld liegenden Organe (Gallenblase), was die Fleischqualität mindern würde.

Ausnahmen bestehen bei Aal und Plattfisch. Nur bei diesen beiden Fischarten ist auf die Betäubung zu verzichten. In der Prüfung sind bei A4 und A10 aber dennoch das Schlagholz dem Zubehör hinzuzufügen!!!

(A4) Grundmontage mit Zielfisch Aal. Aale sind laut §12, Abs. 10 der Tierschutz-Schlachtverordung „(…) durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens …“ zu töten. Statt des Messers ist das gesetzeskonforme Töten eines Aals auch mit einem im Fachhandel erhältlichen Aaltöter – einer Metallgabe mit gespaltener Klinge zur Durchtrennung der Wirbelsäule und anschließender Ausweidung, legitim und zielführend.

(A10) Brandungsrute mit Zielfisch Plattfisch: Laut Tierschutz-Schlachtverordnung sind „(…) Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der Kehle und Wirbelsäule durchtrennt …“ zu töten.

Für den dritten Teil der Fischerprüfung bedeutet das also, dass bei allen Aufgaben A1 bis A10 das Schlagholz und das Messer beim Zubehör unbedingt auszuwählen ist. Das Schlagholz zum Betäuben ist bei allen Angeln (A1-A10) ohne Ausnahme hinzuzufügen, da durchaus auch bei den Angeln mit Zielfisch Aal oder Plattfisch eine andere Fischart beißen könnte. Unabhängig davon gehört ein Fischtöter ebenso wie ein fähiges Messer zur Grundausrüstung eines jeden Anglers. Erst wenn der Fisch per Herzstich oder Kiemenschnitt weidgerecht getötet wurde, darf der Haken mit einem geeigneten Hakenlösegerät gelöst werden.


(5.) Rachensperre (0 – 1 Punkt)

Neben dem Stahlvorfach ist die Rachesperre eines der wichtigsten Werkzeuge beim Raubfischangeln in heimischen Gewässern, um ein sicheres Abködern des Fisches zu ermöglichen. Die Verwendung der Rachensperre dient sowohl der Verletzungsprophylaxe als auch dem schonenden Umgang mit einem potentiell nicht verwertbaren Fisch (Untermaß, bestehende Schonfrist).

In der Prüfung ist die Rachensperre beim Zubehör bei den beiden Spinnruten A5 und A6 unbedingt zu berücksichtigen.

Beim Hecht als Raubfisch, der über scharfe Zähne verfügt, an denen man sich verletzen kann, liegt die Notwendigkeit der Verwendung einer Rachensperre auf der Hand. Die Zähne des Barsches sind dahingegen aber nicht der Grund dafür, dass auch bei der Barschrute die Rachensperre zur waidgerechten Ausrüstung gehört und unbedingt zu nennen ist. Hier ist die Begründung eine andere. Bei allen Montagen, bei denen die Chance besteht, dass ein Hecht beißen könnte, gehört die Rachensperre zur waidgerechten Ausstattung des Anglers. Da die potentielle Gefahr eines unbeabsichtigten Hechtbisses bei der Barschrute gegeben ist, muss in der Prüfung zwangsläufig auf die Rachensperre verwiesen werden. Dieses vorausschauende Wissen wird in der Fischprüfung an einigen Stellen gefordert. Wie auch immer, wenn ihr Euch merkt, dass die Rachensperre ausschließlich bei A5 und A6 relevant ist, dann ist das vollkommen ausreichend, um den einen Punkt in der Prüfung sicher zu bekommen.


(6.) Haken entfernen/ Abködern (0 – 2 Punkte)

Das Abködern – also das Lösen bzw. Entfernen des Hakens aus dem Fisch ist der allerletzte Schritt der Prüfung, der in die Bewertung einfließt. Das Hakenlösen darf erst erfolgen, wenn der maßige und verwertbare Fisch waidgerecht betäubt und getötet wurde!! In dem Fall, dass der Fisch aufgrund von Untermaßigkeit oder bestehender Schonfrist zurück ins Wasser gesetzt werden muss, hängt der Erfolg des Zurücksetzens davon ab, dass das Landen und das Lösen des Hakens schonend erfolgen. Denn das Tierschutzgesetz, welches auch für die Angelfischerei oberste Priorität hat, verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Grundsätzlich sind drei Hilfsmittel zum Lösen des Hakens zu unterscheiden: Zum Einsatz kommen der Stabhakenlöser, die Arterienklemme und die Hakenlösezange.

In der Prüfung wird ein „geeignetes Hakenlösegerät“ gefordert, wobei die Eignung des auszuwählenden Gerätes schlussendlich vom bei der Montage verwendeten Haken, der Größe des Zielfischs und von der Stelle abhängt, an die der Haken im Fischschlund gehakt hat. Im Maul kleiner Weißfische wäre zum Rumzuhantieren mit einer großen Lösezange viel zu wenig Platz. Kleine Einfachhaken werden vom Fisch oftmals tiefgeschluckt, was die Erreichbarkeit des Hakens mit der Zange weiter erschweren würde. Stabhakenlöser sind wiederum nur bei Einzelhaken mit kleinen Hakengrößen geeignet.

Arterienklemme als Universalwerkzeug beim Hakenlösen

Je größer der gefangene Fisch ist, desto einfacher lässt sich der Haken mit der Arterienklemme (Universalwerkzeug) oder schmalen Lösezange entfernen. Künstliche Fliegen gehen leicht kaputt und darüber hinaus teuer, weshalb es sich empfiehlt, den die filigrane Arterienklemme zum Lösen des Hakens zu benutzen. Bei den verwendeten Köder-Haken-Kombinationen beim Raubfischangeln wie Blinker (A5 Hecht), Spinner (A6 Barsch) oder Wobbler, Twister, aber auch beim Pilker (A9) und dem großen Haken der Brandungsrute (A10) wäre das Hakenlösen mit einem Stabhakenlöser technisch überhaupt nicht zu realisieren.

IMMER die Waidgerechtigkeit & den Selbstschutz beachten!!!

Neben der über allem schwebenden Waidgerechtigkeit spielt beim Lösen des Hakens auch der Selbstschutz eine wesentliche Rolle, weshalb bei den beiden Spinnruten (A5 und A6) mit Zielfisch Hecht und Barsch die Rachensperre – wie im schon im vorherigen Punkt thematisiert, unbedingt bei der Auswahl des Zubehörs  zu berücksichtigen ist. Zum Schutz vor den scharfen Zähnen und aufgrund der relativ geringen Maulgröße kommen beim Hakenlösen möglichst lange Hakenlösezangen zum Einsatz.

Zur maximalen Schonung untermaßiger Fische sollten möglichst große Haken von 1/0 und 1 verwendet werden. Bei der Auswahl des Hakens lautet die waidgerechte Devise deshalb auch, den Haken so klein wie nötig und so groß wie möglich zu auszuwählen. Auch auf große Widerhaken am Haken sollte zur Vermeidung folgenschwerer Verletzungen, die ein erfolgreiches Zurücksetzen verhindern, verzichtet werden.


Das Wesentlich für die Prüfung auf einen Blick

Leitfrage: Welcher Haken bzw. Köder wird verwendet und soll gelöst werden?

A1 – A4Weißfisch, Aal, KarpfenStabhakenlöser; verwendeter kleiner EInzelhaken
A5HechtLösezange; größer Haken
A6BarschLösezange/ Arterienklemme; mittlerer Haken
A7 – A8ForelleArterienklemme; filigrane Fliege; kleines Maul
A9 – A10Dorsch/ PlattfischLösezange; größer Haken/ Pilker

Der typische Stabhakenlöser mit Schlitz zum Einfädeln der Schnur ist für das Lösen kleiner Einzelhaken aus kleinen Fischen die Optimallösung, weshalb man sich in der Prüfung bei A1 bis A4 für dieses Lösegerät entscheiden sollte. Die Arterienklemme oder eine schmale Lösezange gilt als Universalwerkzeug beim Abködern und sollte unbedingt bei den filigranen Kunstfliegen bei A7 und A8 ausgewählt werden. Obwohl grundsätzlich die Schonung des Fisches im Mittelpunkt steht, spielt hierbei die Schonung des Equipments eine mitentscheidende Rolle. Das schonende Lösen großer Haken, wie sie beim Raubfisch- und Meeresangeln Verwendung finden werden, erfordert durchaus Kraft, weshalb eine Zange mit großen Zangenbacken, wie sie die typische Kombizange hat, perfekt geeignet ist. Bei A9 und A10 ist also die massivere Lösezange beim Zubehör auszuwählen, selbiges gilt auch für A5 und A6, wobei bei A6 auch die Arterienklemme zum Erfolg führen würde.

Welches Lösegerät in der jeweiligen Situation letztendlich am idealsten geeignet ist, lässt sich nur in der Situation selbst entscheiden, wobei die Möglichkeit der freien Auswahl durch Faktoren, wie Hakenform und -größe, Fischart und -größe sowie durch die Stelle im Maul, wo der Haken letztendlich gehakt hat, limitiert wird.


Zusammenfassung zum Aufgaben-Komplex „Zubehör“ (10-16)

  1. Mit welcher Landehilfe lässt sich der Zielfisch sicher & schonend ans Land bringen?
  2. Erreicht der Fisch das geforderte Mindestmaß?
  3. Falls das Mindestmaß erreicht ist und der Fisch verwertet werden soll
  4. folgt das Betäuben mit dem Schlagholz
  5. und erst dann folgt das Töten mit dem Messer (Herzstich/ Kiemenschnitt)
  6. Raubfischangeln: Bei welchen Montagen besteht Hechtalarm? Falls Hechtalarm besteht, dann muss vor dem Abködern die Rachensperre verwendet werden!
  7. Wie lässt sich der Haken lösen? Was haben wir für Köder/ Hakengröße und -form? Wo hat der Haken gehakt?


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  6. Ich will nur schnell Danke sagen für die Bereitstellung der Infos – die beiden Lösungstabellen für den praktischen Teil der Fischerprüfung sind echt der Oberhammer!!! Beste Lernhilfe überhaupt!!!
    hau rein & Petri Heil

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    • Hallo Sven, zunächst einmal vielen Dank für Dein positives Feedback! Es freut mich zu hören, dass Dir meine „kleine“ inhaltliche Zusammenstellung bei der Vorbereitung auf die Fischereiprüfung weiterhelfen konnte, denn genau dafür habe ich die Beiträge ja letztendlich auch verfasst!

      Also in diesem Sinne – nochmals Danke für den Kommentar, viele Grüße und Petri Heil.

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