Fischwilderei im LSG Röhlinghausen auch im Sommer 2021!

Die Indizien mehren sich, dass die idyllische Ruhe am Hochwasser-Auffangbecken auch in diesem Jahr wieder durch illegales Treiben von Wildanglern gestört wurde und wird. Schon bei der sporadischen Ortsbegehung Mitte Mai fanden sich eindeutige Beweise, die für neuerliche Wildangelaktivitäten in dem naturnahen Bereich der Technischen Anlage, die dem Hochwasserschutz am Hüller Bach dient, sprachen. Wobei sich das Ausmaß der Bereichsvermüllung zu dem frühen Zeitpunkt mit zwei kleinen Maisdosen und einer Bierflasche noch in einem tolerierbaren Rahmen hielt und absolut nicht mit dem Chaos des Vorjahres zu vergleichen war.

Beobachtung vom 04.07.2021

Doch schon einen Monat später hatte sich die Situation am großen der beiden Auffangbecken im LSG Röhlinghausen wesentlich verschlechtert. Vieles sprach an dem Tag der Begehung im Juli dafür, dass in dem Bereich kurz vorher illegal geangelt wurde. Neben der starken Vermüllung mit Verpackungsresten ließen sich im Bereich der Wiese unterhalb des Strommasts bei genauerem Hinsehen eine abgebrochene Rutenspitzen, eine verrostete Hakenzange sowie Schnurreste finden. Zahlreiche Verpackungen von Knicklichtern im direkten Uferbereich komplettieren die gemachten Beobachtungen und sprechen eine mehr als eindeutige Sprache dahingehend, dass es wiederholt zu illegalen Angelaktivitäten gekommen sein muss.

[BILD Juli 2021].

An Weidgerechtigkeit orientiertes Angeln wäre kein Problem

Dabei wäre das eigentliche Problem aus meiner Sicht gar nicht mal das Angeln, unabhängig natürlich davon, dass das Angeln im Bereich der Technischen Anlage grundsätzlich verboten ist und diese Akteure mit Weidgerechtigkeit rein gar nichts verbindet, was mich aber viel mehr stört, ist der respektlose Umgang mit der Natur, der sich durch die gravierende Vermüllung des naturnahen Bereiches und die damit einhergehende Störung der dort vorkommenden Flora und Fauna deutlich zeigt.

Weidgerechtigkeit ist für die handelnden Akteure ein Fremdwort

Um sich Angelplätze an geeigneten Stellen einzurichten, werden Schilfbereiche ohne Rücksicht auf Verluste zurückgeschnitten und Äste in Ufernähe umgeknickt. Zu diesen gravierenden Ärgernissen kommen die achtlos in die Natur geschmissen Unmengen an Verpackungen und Flaschen noch obendrauf, wobei der Verpackungsmüll eben nur ein Teil des Müllproblems darstellt. Denn auch Reste von Angelschnur, an denen teilweise noch ganze Montagen mit Haken hängen, werden sorglos in der Natur zurückgelassen. Für Wasservögel wie Stockenten, Nilgänsen und Blesshühnern aber auch für alle anderen Tiere wie beispielsweise den invasiven Schmuckschildkröten geht von diesen Gegenständen eine erheblich größere Gefahr aus, als vom Verpackungsmüll.

[BILD Juli 2021].

Gemeingefährlich für die komplette Faunenlandschaft

Besonders besorgniserregend ist bei den diesjährigen Beobachtungen in jedem Fall die Verwendung eines grünen Gartennetzes, welches ebenfalls im Uferbereich zurückgelassen wurde?! Inwieweit die Idee mit dem Netzallerdings tatsächlich von den Wildanglern zuzuschreiben ist oder ob es sich hierbei eher um einen unausgegorenen Lausbubenstreich handelt, lässt sich nicht beurteilen. Die Anbringung des Netzes an der Stockgabel legen den Verdacht zumindest nahe, dass es als Fanggerät gedient haben könnte. Ob es als Schleppnetz oder als Kescherersatz eingesetzt wurde, lässt sich nicht abschätzen. Möglicherweise war das ursprüngliche Netz auch viel größer, um das Gewässer systematisch befischen zu können, und das gefundene Stück stellt nur ein Teil des Netzes dar, das für diese grundsätzlich verbotene Fangmethode zum Einsatz kam?!


Beobachtung vom 14.07.2021 (nach der Sintflut)

Seit den Starkregenereignissen von Mitte Juli, die zu massiven Überschwemmungen im Bereich des naturnahen Hochwasser-Auffangbeckens geführt haben und infolgedessen es bedingt durch den massiven Eintrag organischer Stoffe zu einer sommerlichen Algenblüte kam, musste kein neuerlicher Müll, der auf illegale Angelaktivitäten hindeuten würde, festgestellt werden. Im Gegensatz zu letztem Jahr kam es in 2021 auch zu keinem direkten Kontakt mit den Wildanglern. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber vor allem damit begründet, dass es aufgrund veränderter Laufgewohnheiten eher seltener vorkam, dass ich in den frühen Morgenstunden im LSG Röhlinghausen unterwegs war.

[BILD Juli 2021].

Folgen des Hochwassers sind nur schwer einzuschätzen

Inwieweit die Eintragung des „organischen Cocktails“ während der Überschwemmungen Einfluss auf die Wasserqualität und die im Gewässer lebenden Fische gehabt hat, lässt sich reinvisuell nur spekulativ beurteilen. Ein zu befürchtendes Umkippen oder sogar ein Fischsterben hatte der Eintrag des Schmutzwassers in jedem Fall nicht verursacht. Ich als nichtangelnder Angelscheinbesitzer und unabhängig davon, dass Fisch nicht wirklich zu meinen Lieblingsspeisen zählt, würde in nächster Zeit aber dennoch auf den Verzehr von aus dem Gewässer gefangenen Fischen verzichten. Oder die gefangenen Fische vor dem Verzehr zumindest ein paar Tage in frischem Wasser hältern.

Fische aus dem trüben Tüpel sind kein Gaumenschmaus

Unabhängig von zu befürchtenden geschmacklichen Einbußen beim Verzehr des illegal gefangenen Fisches wäre es andererseits auch denkbar, dass der organische Eintrag positive Auswirkungen auf die Bedingungen im Gewässer gehabt haben kann – beispielsweise auf das Nahrungsangebot der Fische, da durch die Überschwemmungen auch Insekten ins Wasser gespült wurden, möglicherweise auch durch eine Zunahme der Mikroorganismen von denen die Nahrungsinsekten der Fische profitiert haben könnten, was sich rückwirkend wiederrum positiv auf das Nahrungsangebot der Fische ausgewirkt haben könnte. Die potentiellen Zusammenhänge sind mannigfaltig und lassen sich nicht näher bestimmen.

Ein glücklicher Nebeneffekt der Überschwemmungen

Unabhängig von diesen Überlegungen hatte die Überschwemmung aber in jedem Fall insofern etwas Positives, da große Teile des Uferbereichs auch in der Folgezeit vom Wasser überflutet blieben, und dadurch ein natürlicher Schutz vor unbefugtem Betreten und somit für illegalen Angelaktivitäten gegeben war.


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