Tierische Hinterlassenschaften

Beobachtungen aus der Landschaft während der Sommermonate 2021

Pferdeäpfel rundum den Reiterhof in Röhlinghausen. Gefährliche Hindernisse auf Rad- und Gehweg. Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Pferdekot.

Unabhängig davon, dass niemand gerne in Hundescheiße tritt, ist jeder Hundebesitzer unter Androhung von Strafen dazu verpflichtet, die großen Geschäfte des eigenen Vierbeiners zu entfernen. Wer den Haufen seines treuen Gefährten liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland mit bis zu 100€ geahndet wird. Glücklicherweise befinden sich mittlerweile an vielen Zugängen von öffentlichen Parks und Grünanlagen Beutelspender mit Kot-Beuteln, die das Beseitigen unter Einhaltung hygienischer Standards erleichtern. Dass sich nicht alle Hundebesitzer an diese Vorschrift halten, beweisen die unzähligen Haufen, die sich trotz alledem so gut wie überall in der Landschaft finden lassen.

[BILD 22.08.2021, Röhlinghauser Durchgangspark; exemplarisch]

Kot ist nicht gleich Kot?!

Während die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Hundekot ein in den Gemeinderäten viel diskutiertes Thema ist, stellt sich mir die Frage inwieweit dies auch auf die Hinterlassenschaften von Pferden zutrifft?! Dass ich mir die Frage überhaupt stelle, hängt damit zusammen, dass ich bei meinen Runden durch die Landschaft in letzter Zeit vor allem im nahen Umfeld des Reiterhofes im LSG Röhlinghausen großen Haufen von Pferdeäpfeln ausweichen muss, die mittig auf den Rad- und Gehwegen vorzufinden sind. Dass sich auch Pferde ihrer Verdauungsendprodukte entledigen müssen, ist ganz natürlich und deshalb auch mehr als verständlich. Dennoch stellt sich mir in dem Zusammenhang die Frage, warum Regeln und Vorschriften, die für Hundebesitzer gelten und von der Mehrheit auch umgesetzt werden, nicht auch für Pferdehalter relevant sind, die ebenfalls öffentliche Wege und Straßen nutzen. Oder bestehen in Herne diesbezüglich Reglungen, aber die Pferdebesitzer halten sich nicht dran, weil die Stadt die Einhaltung – wie auch bei anderen Missständen (Vermüllung von Herner Schutzgebieten) nicht im ausreichenden Umfang kontrolliert?!

[BILD 18.06.2021, Hofstraße; exemplarisch]

Herner Reitregelung nach § 58 Absatz 2 LNatSchG NRW

Bei meiner Recherche im Internet stoße ich auf die Reitregelung in Herne nach § 58 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW, wonach die untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Herne das Reiten im Herner Stadtgebiet grundsätzlich erlaubt. Gültigkeit besitzt diese Reglung für das Reiten auf nahezu allen öffentlichen Wegen und Straßen. Dahingegen ist das Reiten auf Wegen, die mit dem Reitverbotsschild gemäß der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind, gemäß der Herner Reitreglung verboten.

Bereiche mit Reitverbotsschild dürfen mit Pferden nicht beritten werden [BILD Okt 2021].

Auf den Punkt „Pferdeäpfle“ wird in der Reitreglung zwar nicht explizit eingegangen, aber unter dem Punkt Allgemeines heißt es u.a., dass auf die Belange anderer Erholungssuchender Rücksicht zu nehmen ist. Weiter heißt es, dass es im Interesse jedes Reiters und jeder Reiterin liegt, durch  gegenseitige Rücksichtnahme dafür Sorge zu tragen, das die Stadt Herne nicht gezwungen wird, diese generelle Regelung durch den Erlass einer Allgemeinverfügung wieder einschränken zu müssen!“

Resumee

Unter „Rücksichtnahme anderen Erholungssuchenden gegenüber“ verstehe ich persönlich dann allerdings auch, dass man die Scheiße seines Pferdes von öffentlichen Geh- und Radwegen entfernt oder diese zumindest zum nächstgelegenen Gebüsch verbringt. Und von einer für die Einhaltung ihrer Regeln verantwortlichen Kommune, dass man die öffentliche Ordnung auch in den peripheren Rändern des Stadtgebietes durch regelmäßige Kontrollen bewahrt.

https://www.herne.de/Kultur-und-Freizeit/Sport/Reiten-in-Herne/


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