Fischwilderei in Herne: Tatort Hochwasser-Auffangbecken im LSG Röhlinghausen

Eine kurze Einleitung zur Chronologie der Ereignisse im Zeitraum von Mai bis Oktober 2020. Wilderei im Herner Schutzgebiet.

In den zurückliegenden Monaten 2020 kam es im LSG an der Hofstraße in Herne-Röhlinghausen zur wiederholten Fischwilderei. Schon in der Vergangenheit sprachen kleinere Indizien dafür, dass zumindest am großen der beiden Gewässer immer mal wieder illegale Angelaktivitäten stattfinden. Mal lag dort eine leere Maisdose, Mal an anderer Stelle am Ufer eine kaputte Pose oder Reste achtlos weggeworfener Angelschnüre, all diese Beobachtungen haben keine anderen Annahmen zugelassen. Lange Zeit war ich allerdings davon ausgegangen, dass es sich bei den Tätern um naiv agierende Kinder oder Jugendliche handeln würde, doch durch die erfolgten Beobachtungen bin ich mittlerweile eines Besseren belehrt worden. Es hat sich eindeutig gezeigt, dass hier keineswegs unbedacht handelnde Kinder sondern erwachsene Fischdiebe am Werk sind, die semi-professionell ausgerüstet und in Kleingruppen organisiert auftreten.

Das Strafmaß ist höher, als man meint…

Was mich bei meinen Recherchen zu diesem Beitrag und dem Thema Fischwilderei überrascht hat, war die Erkenntnis, dass das Angeln ohne Angelschein nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern dass beim Tatbestand der unberechtigten Angelei je nach den vorliegenden Umständen sogar eine Straftat vorliegen kann, die laut Strafgesetz mit Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird. Und damit nicht genug!

Im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich hierzu:

§ 293 (StGB) – Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

  1. fischt oder
  2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

…und die Konsequenzen reichen noch weiter, als gedacht!!!

Darüber hinaus kann das bei der Tat verwendete Tatwerkzeug, im Fall der Fischwilderei handelt es hierbei um Angeln, Reusen, Kescher und Angelequipment bei einer unerlaubten Jagd im Wald kann es neben Waffen und Fallen sogar der mitgeführte Hund sein, durch die Exekutive also durch die gerufene Polizei konfisziert werden.

Im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich hierzu:

§ 295 Einziehung

Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Unwissenheit schützt auch in dem Fall nicht vor Strafe…

Es ist zwar durchaus möglich, dass sich die Täter der Höhe einer drohenden Strafe nicht vollumfänglich bewusst sind, aber Jedem, der ohne gültige Papiere an einem Gewässer in einem Schutzgebiet Angeln geht, klar sein muss, dass Unwissenheit nicht vor Strafen schützt. Unabhängig vom Wissen oder Unwissen der Täter steht für mich persönlich in diesem vorliegenden Fall fest, dass Personen die dermaßen respektlos mit der Umwelt im Allgemeinen und erst recht mit der Natur in einem Landschaftsschutzgebiet umgehen, unbedingt die volle Härte des Gesetztes erfahren müssen, denn das, was diese asozialen Gestalten regelmäßig im LSG Röhlinghausen an Chaos und Zerstörung hinterlassen, ist für Normaldenkende mit einem weniger gestörten Naturbewusstsein mehr als befremdlich und darüber hinaus im hohen Maße schädlich für die heimische Flora und Fauna!!!


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2 Gedanken zu „Fischwilderei in Herne: Tatort Hochwasser-Auffangbecken im LSG Röhlinghausen

  1. Pingback: Fischwilderei in Herne: Abschlussbericht der SoKo Poseidon und Aktenschluss | Der Landschaftsmeldeläufer

  2. Pingback: Mai-NEWS aus dem LSG Röhlinghausen an der Hofstraße in Herne | Hans guck in die Natur

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